Termine und Kontakt

Termine und Kontakt


Sie haben Fragen? Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus oder vereinbaren Sie einen Termin direkt in meinem Kalender bei Doctolib. 

Auf Wunsch können alle Termine auch online stattfinden. Bitte sprechen Sie mich an.

Ein Mal pro Monat steht Ihnen die Samstags-Sprechstunde zur Verfügung. 

Ab Januar 2024 finden Sie mich zudem jeden Donnerstag im Haus der Gesundheit in Gröbenzell. 
Mit der Vereinbarung eines Termins erklären Sie sich damit einverstanden, dass nicht wahrgenommene oder nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagte Termine von mir zu 100 % in Rechnung gestellt werden.

Fragebogen für neue Patienten

Hier können Sie sich unseren Anamnesebogen herunterladen und vor Ihrem ersten Termin gerne ausfüllen. Wir sprechen den Fragebogen dann gemeinsam vor Ort durch.

Hier finden Sie meine Praxis für Psychotherapie in München und Gröbenzell:


Julius-Kreis-Str. 26, 81245 München
Info@privatpraxis-haufe.de
089 24418979

Jeden Donnerstag bin ich ab 2024 auch in Gröbenzell, Danziger Straße 4, Haus der Gesundheit für Sie da. 

Ihre Nachricht an mich:

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Diskretion und Schweigepflicht


Diskretion wird in meiner Praxis ernst genommen. Bitte halten Sie daher Ihre Termine ein. Ein Stundentermin dauert in der Regel 50-55 Minuten. Sie können gern 10 Minuten vor Ihrem Termin in der Praxis eintreffen. Ich halte zwischen den einzelnen Terminen Behandlungspausen ein, so dass Sie den Klienten, die vor oder nach Ihnen die Praxis besuchen nicht die Klinke in die Hand geben.

Gemäß Artikel 3 der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) unterliege ich der Schweigepflicht lt. BGB. 

Artikel 3 – Schweigepflicht nach BGB 

1. Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker kein Zeugnisverweigerungsrecht. 

2. Heilpraktiker haben ihre Helfer, Praktikanten und Assistenten über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies in schriftlicher Form festzuhalten. 

3. Heilpraktiker haben die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch gegenüber ihren Familienangehörigen zu beachten. 

4. Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht. 

5. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. 

6. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden. Anmerkung: Eine Schweigepflicht besteht in diesem Fall nicht, da Versicherte bei Versicherungsbeginn grundsätzlich ihre Behandler von der Schweigepflicht entbunden haben.

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